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Hallesche Krankenversicherung

Die Hallesche Krankenversicherung wurde im Jahr 1934 von der KKH gegründet. Dadurch wurde Personen, die zu dieser Zeit von der Versicherungspflicht befreit waren, eine Möglichkeit zur privaten Absicherung geboten.

Die Hallesche Krankenversicherung ist ein Verein auf Gegenseitigkeit (VaG) und arbeitet im Verbund mit der Alte Leipziger Lebensversicherung aG. Die Hauptdirektion der Halleschen Krankenversicherung befindet sich in Stuttgart.
Das Angebot der Gesellschaft umfasst Tarife zur Vollkrankenversicherung und Krankenzusatzversicherung sowie für Tagegelder. Für Beihilfeberechtigte, Studenten und Mediziner wurden mehrere bedarfsgerechte Produkte aufgelegt.

Die Vollkrankenversicherung wird in einer günstigen Einsteigervariante („Primo”) mit Basisschutz und “Hausarztmodell” oder als Versicherung mit erweiterten Leistungen („Master“) angeboten. In beiden Tarifen können Selbstbehalte in unterschiedlichen Höhen vereinbart werden. Bei einer Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist eine Beitragsrückerstattung von maximal drei Monatsbeitägen pro Jahr möglich.

Die Vollkrankenversicherung kann auch als Gruppenversicherung - für das In- und Ausland - abgeschlossen werden. Die Leistungen dieser Versicherungen werden nach einem Baukastensystem zusammengestellt und dem Bedarf des jeweiligen Unternehmens angepasst.

Der so genannte „Optionstarif“ ist eine Zusatzversicherung zur GKV. Der Versicherte wählt aus dem Angebot den Wunschtarif aus (ambulant, stationär oder Zahn) und erhält sich mit dem zusätzlichen „Optionsbeitrag“ (ca. 5 € pro Monat) die Möglichkeit auf den späteren Einstieg in die Vollkrankenversicherung.

Bei der Zusatzversicherung für Zahnersatz besteht eine Wartezeit von acht Monaten. Zusätzlich wird die Höhe der Leistungen in den ersten fünf Jahren begrenzt.

Neben dem Abschluss einzelner Zusatztarife können gesetzlich Versicherte auch den „Einsteigertarif“ wählen, der neben der Auslandsreisekrankenversicherung auch bei stationärem Aufenthalt, Sehhilfen und Zahnersatz leistet. Hier sind der Leistungsumfang, Summenbegrenzungen und eventuelle Selbstbehalte zu beachten.


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