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ARAG Krankenversicherung

Die Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs AG (ARAG) wurde 1937 gegründet und ist einer der größten deutschen Rechtsschutzversicherer. In der jüngeren Vergangenheit hat sich der - auch international tätige - Konzern zu einem Allfinanzunternehme gewandelt.

Die ARAG Krankenversicherung ist eine 100%ige Tochter des ARAG Konzerns und hat ihren Standort in München. Sie bietet verschiedene Vollkrankenversicherungen und Zusatztarife für gesetzlich und privat versicherte Personen an.

Die drei Tarife der Vollkrankenversicherung enthalten gemeinsame Leistungsmerkmale, wie Beitragsrückgewähr bei Leistungsfreiheit, Vorsorgeuntersuchungen, eine weltweit gültige Auslandsreisekrankenversicherung oder den Zugang zum Online Rechtsservice der ARAG.

Das „Gesundheitstelefon“ hilft bei der Suche nach Spezialisten oder Krankenhäusern. Zusätzlich sind Selbstbehalte in sechs unterschiedlichen Höhe frei wählbar.

Der Basistarif “Einstieg“ arbeitet nach dem so genannten „Hausarztprinzip“. Die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zahnersatz wird zu 75 % bezahlt. Eine Summenbegrenzung bei den Leistungen für Zahnersatz wurde auf fünf Jahre festgelegt. Es besteht zusätzlich eine Option auf den Wechsel - ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit - in die höherwertigen Tarife “Komfort“ und „Premium“, die eine bessere Rundum-Absicherung anbieten (u.a. 80% Zahnersatz, Chefarzt/Einbettzimmer im Krankenhaus).

Alle Vollkrankenversicherungen können auch als „Kranken-Kollektivversicherung“ abgeschlossen werden. Durch den Einschluss der versicherten in einem Gruppenvertrag entfallen die üblichen Wartezeiten und die Beiträge verringern sich. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen ist möglich.

Die Zusatztarife der ARAG Krankenversicherung können von gesetzlich versicherten Personen abgeschlossen werden. Sie heben die Leistungen der GKV im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich auf das Niveau der PKV an. Vor dem Abschluss sollte auf Wartezeiten, Summenbegrenzungen oder Leistungsausschlüsse geachtet werden.


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