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HUK Krankenversicherung

Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe wurde im Jahr 1933 gegründet. Das Unternehmen versichert vorwiegend Privathaushalte und -personen. Die ca. 8 Millionen Kunden werden von einem selbständigen Außendienst und angeschlossenen Vertriebspartnern (Makler/Mehrfachagenten) betreut.

Im Jahr 1987 wurde die HUK Krankenversicherung als Tochterunternehmen gegründet. Das Angebot der Sparte Krankenversicherungen umfasst Vollkranken-, Zusatz- und Tagegeldtarife.

Während sich der “Einsteigertarif” in die private Krankenversicherung an die Leistungen der GKV angleicht und eine zusätzliche Fünfjahres-Option auf einen Tarifwechsel enthält, bietet der “Komforttarif” eine hochwertige Absicherung in allen Bereichen.

Durch Wahltarife können die Versicherten den Umfang der Leistungen für ambulante, stationäre und alternative Behandlungen selbst bestimmen. Der “Komfort-Zahntarif” leistet maximal 80% bei Zahnersatz und Implantaten. Beide Vollkrankenversicherungen gewähren bei Leistungsfreiheit Rückzahlung von drei Monatsbeiträgen pro Jahr.

Für Personen, die eine staatliche Heilfürsorge erhalten, werden zwei Anwartschaftsversicherungen („Klein“ und „Groß“) angeboten, die den späteren Übergang in einen Beihilfetarif ohne Wartezeiten, eine erneute Gesundheitsprüfung oder erhöhtes Eintrittsalter ermöglichen sollen.

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können durch die Zusatzversicherungen der HUK-Coburg bessere Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sowie bei Zahnersatz. Die Zuzahlungen für Zahnersatz, Implantate oder Inlays bewegen sich zwischen 30% und 80%. Sie sind von einer Vorleistung der GKV abhängig. Die Summenbegrenzung beläuft sich auf maximal 15.000 € pro Jahr ab dem fünften Versicherungsjahr. In den ersten vier Jahren ist die Leistung deutlich geringer. Diese Begrenzung entfällt nur bei einem Unfall.

Die Tagegeldversicherungen der HUK-Coburg Krankenversicherung sind ebenfalls Wahltarife und können von gesetzlich und privat versicherten Personen als unabhängige Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Auszahlungen im Tarif “Pflegetageld” erfolgen ohne Kostennachweis und können frei verfügt werden.


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