Gothaer MediDent Zahnversicherung
Im Tarif MediDent Versicherte erhalten bei Inanspruchnahme der Regelversorgung eine Kostenerstattung von insgesamt 100 % für Zahnersatzmaßnahmen. In diesem Fall übernimmt die Zahnersatzversicherung die nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibende Eigenbeteiligung des Versicherten. Für hochwertige Zahnversorgungen, wie z.B. Implantate, Inlays oder Vollverblendungen von Kronen, erstattet die Gothaer MediDent grundsätzlich die Kosten bis zum Höchstsatz (3,5fach) der Gebührenordnung für Zahnärzte. Insgesamt erhält der Versicherte für Zahnersatzmaßnahmen eine Kostenerstattung von mindestens 70 % des Rechnungsbetrages. Der Erstattungssatz versteht sich hierbei einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird für eine Zahnersatzmaßnahme keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht, besteht im Tarif MediDent grundsätzlich kein Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Zahnersatzversicherung. Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen kann der Erstattungssatz erhöht werden (siehe dazu auch diesen Zahnzusatz Versicherungsvergleich). Bei einem lückenlosen Zahnvorsorgeverhalten innerhalb der letzten 5 Jahre steigt der Satz auf 75 %. Mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der letzten 10 Jahre ist eine Steigerung auf einen Erstattungssatz von 80 % möglich. Für eine Anerkennung der Vorsorgemaßnahmen müssen diese mindestens einmal jährlich (halbjährlich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) durchgeführt und im Bonusheft aufgezeichnet worden sein. Des Weiteren ist beim Tarif MediDent zu beachten, dass die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf maximal 4 Stück je Kiefer begrenzt ist. Zudem werden keine Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen oder augmentative Behandlungen (Knochenaufbau) übernommen, auch wenn diese Leistungen im Zusammenhang mit einer versicherten Zahnersatzmaßnahme anfallen.
Die Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen beträgt bei der Gothaer MediDent 8 Monate. Zudem sind die Leistungen der Zahnersatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren durch festgelegte Höchstbeträge begrenzt. So werden in den ersten beiden Jahren insgesamt maximal 750 Euro und in den ersten drei Jahren insgesamt maximal 1.500 Euro erstattet. Die Wartezeit und die Erstattungsbegrenzungen entfallen allerdings bei notwendigen zahnärztlichen Behandlungen nach einem Unfall.
