Versicherung für Zähne: Zwischen Zahnersatz-Versicherungen und Zahnvorsorge-Versicherungen unterscheiden!
Gesetzlich Versicherte, die mit den Leistungen ihrer Krankenkasse nicht mehr vollständig zufrieden sind, können jetzt private Krankenzusatzversicherungen abschließen, mit denen die Leistungen der Kassen „aufgefüllt“ werden können. Eines der Angebote der Versicherungsunternehmen ist die Versicherung für Zähne. Diese Versicherungen werden mittlerweile von vielen gesetzlich Versicherten genutzt, da die Leistungen der Kassen in diesem Bereich bereits seit Jahren Schritt für Schritt gekürzt wurden. Heute müssen Versicherte vor allem im Bereich der Zahnprophylaxe sowie dem Zahnersatz hohe Zuzahlungen leisten, die vielfach nicht finanziert werden können. Mitunter werden sogar Zuzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro notwendig.
Um sich vor diesen Kosten zu schützen, kann eine Versicherung für Zähne abgeschlossen werden. Diese Versicherungen können in zwei Varianten abgeschlossen werden. Dies ist zum einen die Versicherung für Zahnersatz. In dieser Sparte leisten die Versicherungen eine Zuzahlung, wenn Zahnersatz notwendig wird. Die Höhe dieser Zahlung kann jedoch stark variieren. Es ist daher wichtig, eine Versicherung für Zähne zu finden, die möglichst hohe Leistungen bietet, dabei aber einen günstigen Preis berechnet. Neben diesen Zahnersatzversicherungen bieten einige Versicherer wie die HanseMerkur oder die AXA auch eine Zahnvorsorge-Versicherung an. Diese Versicherungen übernehmen dann Zahnprophylaxemaßnahmen wie etwa eine professionelle Zahnreinigung, um die Zähne länger schön und gesund zu halten. Sogar Wurzelbehandlungen werden in diesen Fällen übernommen.
Bei einem Vergleich der Versicherungen für Zähne ist es wichtig zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt die Versicherung leistet. Oftmals schränken die Versicherungen ihre Leistungen nämlich zumindest in den ersten Jahren stark ein. So übernehmen sie beispielsweise im ersten und zweiten Jahr lediglich 250-500 Euro Kosten, erst ab dem dritten oder sogar erst ab dem vierten Jahr werden die Leistungen vollumfänglich erbracht. Ausnahmen gibt es lediglich bei Unfällen, die eine Zahnbehandlung oder den Zahnersatz nach sich ziehen. Da die Leistungen der Versicherung für Zähne sehr unterschiedlich sein können lohnt es sich, diese zu vergleichen. Informationen hierüber finden sich auf den Internetseiten der Versicherungen sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
