PKV Wechsel Ratgeber

Private Krankenversicherung wechseln

Freiwillige Krankenversicherung

Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied versichert sind, bleiben nicht zwingend für immer Pflichtversicherte. Es gibt einige Gründe, warum die Pflichtmitgliedschaft enden kann. Bei wem das zutrifft, der muss sich eigenständig um seinen Versicherungsschutz kümmern und hat dann die Möglichkeit, sich entweder privat oder freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Dazu gehören Personen, deren Familienversicherung endet, wie zum Beispiel Kinder über 23 Jahre oder geschiedene Partner und Arbeitnehmer deren Einkommen so steigt, dass die Grenze zur Pflichtversicherung überschritten wird.
Aber auch Arbeitslose, bei denen kein Anspruch auf Leistungen nach den Hartz IV Gesetzen besteht, und die sich nicht über die Familienversicherung versichern können, weil der Ehepartner privat versichert ist, müssen sich freiwillig versichern.
Wer der freiwilligen Krankenversicherung beitreten will, muss bestimmte Meldefristen einhalten. Innerhalb von drei Monaten nach dem die Pflichtversicherung endet, muss die freiwillige Krankenversicherung in schriftlicher Form beantragt werden, danach endet der Versicherungsschutz automatisch, was bedeutet, dass letztlich alle Kosten, die für die medizinische Versorgung entstehen, selbst getragen werden müssen.

Die Beitragssätze für die freiwillige Krankenversicherung sind in den verschiedenen Krankenkassen individuell geregelt. Berechnungsgrundlage ist entweder das Familieneinkommen oder die Hälfte des Einkommens des Partners.
Auch ehemals Pflichtversicherte, die sich selbstständig machen, haben die Möglichkeit, sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Einkommen. Wer in der Gründungsphase ein geringes Einkommen nachweisen kann, kann sich bei einigen Krankenkassen zu einem ermäßigten Beitragssatz versichern.

Wenn die Krankenkassen die Beiträge erhöhen, dann haben auch freiwillig Versicherte das Recht, die Krankenkasse zu wechseln.

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